Geschätzte Patienten und Patientinnen
Der Bundesrat hat für den 27. April 2020 den «Normalbetrieb» für Zahnarztpraxen wieder freigegeben. Wir werden unsere Praxis unter den strengen Auflagen des Bundes für sämtliche Zahnbehandlungen wieder öffnen.
Ihr Praxis-Team Grohmann & Eisner Zahnärzte
Weitere Informationen
Diese Auflagen umfassen ein detailliertes Schutzkonzept, welches von der Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) und der SSO entwickelt wurde. Die Massnahmen im Schutzkonzept stellen eine Ergänzung zum bereits hohen Standard der allgemeinen Hygienerichtlinien der SSO dar. Darunter fallen beispielsweise folgende Massnahmen: Gewährleistung des Sicherheitsabstandes im Wartezimmer, Vermeidung von übermässiger Aerosolaktivität, Behandlung unter Kofferdam, nochmals verschärfte Desinfektionsmassnahmen in der Praxis und Mundschutzplicht für Mitarbeiter. Zusätzlich werden wir eine „Covid-19 Anamnese“ mit Fiebermessung durchführen.
Trotz aller Massnahmen empfehlen wir den Risikopatienten dennoch (ab 65 Jahren und Patienten mit Vorerkrankungen), bevorstehende Wahleingriffe auf die zweite Jahreshälfte zu verschieben.